Pensionslasten des Landes Bremen 

Große Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland 

Die enormen finanziellen Belastungen des Bremer Landeshaushalts sowie der Haus-halte der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, die unter anderem aus der massiven Einstellungswelle von Mitarbeitern im Beamtenstatus in den Landes-dienst vornehmlich der 70er und 80er Jahre resultieren, gefährden die Handlungsfä-higkeit der öffentlichen Hand.

Zwar sind die Personalkosten für Beamte während der aktiven Dienstzeit im Vergleich zu den Entgelten für Tarifbeschäftigte geringer, da für Beamte keine Sozialversiche-rungsbeiträge abzuführen sind. Nach der Versetzung oder dem Eintritt in den Ruhe-stand sind die Versorgungsbezüge der Beamten allerdings direkt aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. Der Faktor des vermeintlich „preiswerten“ Beamten ist daher nur allzu schnell aufgebraucht, weil die Kosten lediglich in die Zukunft verschoben wer-den. Denn Beamte im Ruhestand und im Falle vorher eingetretener Dienstunfähigkeit sind vom Dienstherrn aufgrund des grundgesetzlich verankerten Alimentationsprinzips bis ans Lebensende zu versorgen. Letzteres gilt auch für die Hinterbliebenen in Form von Witwen-, Witwer- oder Waisengeld. Tarifbeschäftigte erhalten demgegenüber ihre Rente nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst von dem für sie zuständigen Rentenversicherungsträger und scheiden damit als „Leistungsfall“ bei ihrem bisheri-gen Arbeitgeber endgültig aus.

Jedes Unternehmen außerhalb des öffentlichen Dienstes müsste für eine derartige Konstellation der lebenslänglichen Versorgungsleistungen Vorsorge treffen und ent-sprechende Rückstellungen bilden, die sich in den einzelnen Jahresbilanzen wieder-finden. Es ist bekannt, dass der Bund und die Bundesländer zunächst über Jahrzehnte keinerlei Rücklagen schafften, obwohl die zwangsläufigen Folgen künftiger Versor-gungslasten bekannt waren. Dieses umso mehr, wenn zunehmend davon Gebrauch gemacht wird, Mitarbeiter als Beamte einzustellen. Der Anteil der Beamten macht im Bundesland Bremen inzwischen mehr als 40 % der gesamten Mitarbeiterschaft aus und der gesamte Personalkostenfaktor für Beschäftigte und Beamte fast 50 % des gesamten Haushaltsvolumens. Allein diese Prozentsätze dürften die Problematik bezüglich der aktuellen wie auch der langfristigen Bewältigung der Personalkosten verdeutlichen.

Erst im Jahr 1999 wurde durch das Versorgungsrücklagengesetz des Bundes für den Bund und die Bundesländer erstmals die Verpflichtung geschaffen, eine Versorgungs-rücklage zu bilden. Damit sollte zukunftsorientiert Vorsorge getroffen werden, um letzt-lich die immensen Versorgungslasten der stets zunehmenden Zahl von Beamten stemmen zu können. Dieser Forderung kam auch Bremen nach, indem ein Versor-gungsfond eingerichtet wurde. Insgesamt reichten die gebildeten Rücklagen in der Vergangenheit nicht annähernd aus, um das sich immer noch vermehrende Wachstum der Versorgungsausgaben auffangen zu können. Die demografische Entwicklung kam im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte finanzbelastend hinzu. Aktuelle Vorausbe-rechnungen prognostizieren, dass in Bremen bis zum Jahr 2050 die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 435.000 auf 354.0000 sinkt. Diese Fakten belasten die Ver-sorgungsleistungen an Beamte zusätzlich insofern, als dass auf das Letztgenannte bezogen zur Kenntnis genommen werden muss, dass sich sämtliche Personalkosten des öffentlichen Dienstes – somit auch die Beamtenversorgung – aus Steuergeldern rekrutieren.

Eine Studie des Bundes der Steuerzahler e. V. aus 2010 belegt die Dramatik der Ent-wicklung. Demnach wuchs die Zahl der Ruhegehaltsempfänger in Bremen (Land und Stadt) zwischen 1993 und 2008 von 5.830 auf 9.710 Ruhestandsbeamte. Das ent-spricht einer Steigerung von 66,5 Prozent. Im selben Zeitraum stiegen die Ausgaben für Pensionen laut der bezeichneten Studie auf der Basis der Zahlen aus dem Hause des Bremer Senators für Finanzen von 87,4 Mio. Euro auf 300,2 Mio. Euro. Bei alle-dem sind die zusätzlichen Kosten für Beilhilfen noch nicht berücksichtigt, und zwar weder die allgemeinen beihilfefähigen Kosten für medizinische Behandlungen und Arz-neimittel und auch nicht die beihilfefähigen Kosten für die Unterbringung in Pflegeein-richtungen, auf die für einen Versorgungsempfänger ein Anspruch besteht.

Unser Bundesland unterliegt seit 2020 entsprechend den Beschlüssen der Föderalis-muskommission einem grundsätzlichen Neuverschuldungsverbot. Bremen ist von ei-ner extremen Haushaltsnotlage bedroht. Der Schuldenstand beträgt derzeit 25 Milliarden Euro. Ein wesentlicher Posten an regelmäßigen monatlichen Ausgaben sind die Gehälter und Pensionskosten für Beamte sowie die Entgelte für Tarifbeschäftigte. In 2020 wurden beispielsweise an Versorgungsaufwendungen für die seinerzeit 12.400 Pensionäre (ca. 5.800 im Land und ca. 6.600 in der Stadt) rund 527 Mio. Euro geleistet. Dieses entsprach seinerzeit in etwa einem Drittel der gesamten Personalausgaben.

Entsprechend den oben aufgeführten Maßgaben gilt es, Finanzierungsdefizite abzu-bauen, um Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen. Aufgrund der ohnehin existierenden hohen Schuldenlast muss dem absehbaren Wachstum der Versor-gungsausgaben für Beamte eine besondere Aufmerksamkeit zukommen. Dieses im-pliziert auch die Notwendigkeit, die Einstellung von Mitarbeitern im Beamtenstatus auf das notwendige Maß zu beschränken – somit auf Tätigkeitsfelder im hoheitlichen Be-reich. Auch nachträgliche Übernahmen in das Beamtenverhältnis, für die keine sach-liche Notwendigkeit besteht, müssen nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND aus Gründen der dargestellten prekären finanziellen Belastung un-bedingt vermieden werden.

Das Gesetz über eine Versorgungsrücklage für das Land Bremen (BremVersRücklG) wurde durch Artikel 4 des Bremischen Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften inzwischen mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben (Quelle: Drucksache 20/1123 vom 05.10.2021). Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde zum 31.12.2021 aufgelöst. Es waren keine weiteren Zuführungen zum Sondervermögen mehr vorgesehen. Dem folgend war das BremVersRücklG aufzuheben.

Die Anstalt des öffentlichen Rechts „Rücklage zur Versorgungsvorsorge“ bildet gemäß dem Gesetz über die Errichtung einer Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen (Inkrafttreten 28.07.2020 – BremBGl. 792 – zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2020 – BremGBl. S. 973) mit ihrem Kapitalstock eine Rücklage zur Finanzierung von Versorgungs- und Personalausgaben des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.

Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat:

  1. Wie hoch sind die monatlichen Pensionszahlungen für Beamte zum Stichtag 30.09.2024? Hierbei bitte getrennt nach Landesbeamten und Beamten der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven sowie nach Berufsgruppen Polizei, Feuerwehr, Lehrkräfte und sonstiges Personal aufschlüsseln.
  2. Wie stellen sich die Gesamtausgaben der monatlichen Pensionszahlungen nach der Aufteilung zu Frage 1. für die Jahre 2020 bis 2024 jeweils zum 30.09. dar?
  3. Wie wird sich die Zahl der Versorgungsempfänger nach bekannter Altersstruk-tur zum 30.09. eines jeden Jahres bis 2035 entwickeln? Bitte hier eine Auftei-lung entsprechend der Aufschlüsselung aus Ziffer 1. vornehmen.
  4. Mit welchem Gesamtvolumen an Versorgungslasten für Beamte ist jeweils zum 30.09. eines Jahres unter Zugrundelegung der Antworten aus Frage 3. zu rech-nen? Hierbei ist auch die Unterteilung nach Land Bremen und den beiden Ge-bietskörperschaften vorzunehmen.
  5. Wie haben sich die Rückstellungen in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils zum 30.09. entwickelt?
  6. Mit jeweils welchem Anteil aus den Rückstellungen wurden die Versorgungsbe-züge der Beamten in den Jahren 2020 bis 2023 gedeckt? Bitte jahrweise Auf-schlüsselung getrennt nach Land und den beiden Stadtgemeinden des Landes.
  7. Welcher Anteil wurden im September 2024 aus den Rückstellungen des Ver-sorgungsfonds entnommen, um die Ruhegehälter der Beamten für einen Monat zu finanzieren? Bitte getrennt nach Landesbeamten sowie Beamten der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven ausweisen.
  8. Wie haben sich die Zinserträge der Versorgungsrücklage bzw. dem Versor-gungsfond in den Jahren 2020 bis 2023 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren und Höhe der Zinsen in Euro ausweisen.
  9. Standen die Rückstellungen aus der Versorgungsrücklage bzw. dem Versor-gungsfond in ihrer Gesamtheit jederzeit zur zweckentsprechenden Finanzie-rung der Versorgungsbezüge für Beamte zur Verfügung? Sofern nein, für welche anderweitigen Bedarfe wurden die Rückstellungen verwendet? Bitte ge-trennt nach Jahren 2020 bis 2024 sowie Höhe und Zweck der Entnahme aus-weisen.
  10. Wie hoch ist die diesjährige Einzahlung sowie die prognostizierte jährliche Zu-führung in den Pensionsfond bis 2035? Bitte getrennte Auflistung nach Land und den Stadtgemeinden vornehmen.
  11. Wie hoch war der Bestand der Versorgungsrücklage zum Zeitpunkt der Aufhe-bung des Bremischen Versorgungsrücklagengesetzes mit Ablauf des 31.12.2021? Bitte den bis dahin eingezahlten Bestand getrennt von Land und den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven darstellen.
  12. Wem und mit welchem Anteil wurden die angesparten Beträge der Versor-gungsrücklage nach Aufhebung des Versorgungsrücklagengesetzes zum 01.01.2022 zugeführt? Bitte nach Land sowie den beiden Stadtgemeinden Bre-men und Bremerhaven aufschlüsseln.
  13. Inwieweit ist die Stadt Bremerhaven als eine der beiden Stadtgemeinden in das aktuelle Rücklagenprinzip zur Versorgungsvorsorge für Beamte des Landes Bremen eingebunden?

Beschlussempfehlung:
Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland

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