Im Juni 2017 musste der Bremer Senat im Rahmen seiner Antwort auf eine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) einräumen, dass es in 2016 in der Bußgeldstelle Bremen zu Einnahmeausfällen durch Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Höhe von 1.701.924,50 Euro gekommen war. Der Planwert der Verjährungsquote von rund 5% war in 2016 (5,9%) damit leicht überschritten worden.
Im selben Zeitraum kam es beim Bürger- und Ordnungsamt der Schwesterstadt Bremerhaven zur Verjährung bzw. Einstellung von Verfahren mit einem Geldbußenvolumen von ca. 40.000 Euro. Das entsprach 0,7% aller Verfahren.
Eine weitere Anfrage des Abgeordneten Timke an den Bremer Senat im April 2019 ergab, dass in 2017 Bußgeldverfahren in der Stadtgemeinde Bremen wegen Verkehrsordnungswidrigkeitsdelikten aufgrund eingetretener Verjährung in Höhe von insgesamt 1.048.274 Euro eingestellt worden waren. Das entsprach 8% des Gesamt-Solls der Verwarnungen und Bußgelder im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Im Jahr 2018 ergaben die Verjährungseinstellungen einen Gesamtbetrag von 1.291.374,50 Euro, was rund 10% des Gesamt-Solls der Verwarnungen und Bußgelder im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten entsprach.
In Bremerhaven waren diese Zahlen deutlich geringer: Das Bürger- und Ordnungsamt verzeichnete im Jahr 2017 einen Einnahmeverlust in Höhe von 12.235 Euro (0,49% der Einnahmen) sowie im Jahr 2018 von 39.095 Euro (1,6% der Einnahmen).
Um die hohe Quote der Einnahmeverluste in Bremen zu senken, seien laut Senatsantwort aus Mai 2019 bereits „Optimierungspotenziale identifiziert, die sich insbesondere auf eine Verminderung der Schnittstellen und Verbesserung der Performance konzentrieren.“
In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:
- Wie viele Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wie überhöhter Geschwindigkeit, Abstands- oder Parkverstößen waren 2019 bis 2023 jeweils anhängig und wie viele davon mussten aufgrund von Verfolgungsverjährung eingestellt werden (bitte unterteilen nach Jahren sowie den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven)?
- Wie hoch waren die Einnahmeausfälle wegen Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die beiden Kommunen im unter Ziffer 1. genannten Zeitraum entstanden sind?
- Wie viele Stellen sind für die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren im jeweiligen Stellenplan für die Jahre 2019 bis 2024 ausgewiesen (bitte getrennt nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufführen)?
- Wie viele Stellen waren in den jeweiligen Jahren 2019 bis gegenwärtig besetzt (bitte getrennt nach Jahren 2019 bis 2023 und für das 1. Halbjahr 2024 sowie nach Stadtgemeinden auflisten)?
- Wie hoch war die Quote der krankheitsbedingten Ausfallzeiten von Mitarbeitern in dem unter Ziffer 3. genannten Bereich (bitte getrennt nach den Jahren 2019 bis 2023 sowie für das 1. Halbjahr 2024 sowie getrennt nach Stadtgemeinden aufführen, und zwar unterteilt nach Ausfallzeiten von
a) bis zu zwei Wochen,
b) bis zu vier Wochen und
c) länger als vier Wochen)?
- Wurden Maßnahmen für vorübergehende Stellenbesetzungen bei längerfristigen Erkrankungen von zusammenhängend vier Wochen und länger ergriffen und falls ja, welche? Bitte getrennt nach Stadtgemeinden benennen.
- Welche geregelten Verfahren bestehen für abgestufte Mahnverfahren (Zeitschiene für 1. Mahnstufe sowie 2. Mahnstufe und 3. Zwangsvollstreckung)? Bitte getrennt für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven darstellen.
- In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe konnten Forderungen von den Schuldnern bei den einzelnen Mahnstufen wie unter Ziffer 7. aufgeführt eingezogen werden? Bitte getrennt nach Jahren 2019 bis 2023 und für das 1. Halbjahr 2024 sowie getrennt nach Ergebnissen aus den einzelnen Mahnstufen für die Städte Bremen und Bremerhaven gesondert ausweisen.
Jan Timke, Piet Leidreiter und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND