Tiedemann: Urteile dürfen das Rechtsempfinden nicht schwächen
Laut einem Bericht in der NORDSEE-ZEITUNG vom 26.02.2025 wurde im Prozess um die Missbrauchsfälle durch den Tennistrainer Kai K. ein Urteil von zwei Jahren auf Bewährung verkündet. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Bremerhaven Revision gegen das – aus ihrer Sicht – milde Urteil eingelegt. Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND begrüßt die Entscheidung der Anklagebehörde.
„Es geht in der Rechtsprechung nicht nur darum, einen Beschuldigten zur Verantwortung zu ziehen, sondern auch um die Wahrung des Rechtsempfindens der Bürger. Zu milde Urteile führen bei der Bevölkerung ebenso zu einer Verunsicherung in den Rechtstaat, wie zu harte Rechtsprechungen. Das bei einer Strafe, die trotz mehrerer, langjährig Geschädigter nur auf Bewährung ausgesetzt wird, hat viele Menschen erschüttert. Insbesondere Sexualstraftäter müssen zur Verantwortung gezogen und mit ihren Taten konfrontiert werden. Denn die Opfer leiden oft ein Leben lang unter den Folgen und es steht ihnen zu, eine Chance zu erhalten, Gerechtigkeit empfinden zu können. Denn Strafzweck umfasst auch den Sühnegedanken“, so die justizpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Julia Tiedemann.
Weiter führt Tiedemann aus: „Solche aus unserer Sicht täterfreundlichen Urteile, wie im Fall des Tennislehrers, tragen hingegen zu einer Destabilisierung des Rechtstaates bei und sind niemandem vermittelbar. Die Rechtsprechung muss in einem Rahmen erfolgen, der Opfern und Bürgern ein Gefühl von Gerechtigkeit vermittelt. Alles andere ist auf Dauer nicht tragbar“.
(Ende der Pressemeldung)