In der Landtagssitzung am 5. Juli 2023 wurde dem Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Jan Timke, das Wort durch die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft entzogen. Damit griff die SPD-Politikerin massiv in das Rederecht eines gewählten Oppositionspolitikers ein. Aufgrund der Indemnität haben alle gewählten Abgeordneten ein besonderes Recht auf Rede. Dieses darf nur in bestimmten Fällen, wie z. B. bei einem Verstoß gegen die Hausordnung, entzogen werden. Timke rief daraufhin den Staatsgerichtshof an, der nun die mündliche Verhandlung anberaumt hat.
Verhandlung
Termin: Montag, 10. Februar 2025
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: Justizzentrum am Wall
Am Wall 198, 28195 Bremen
Saal: 4 (JZAW)
In einem Statement äußert sich Jan Timke zuversichtlich:
„Der Wortentzug eines aus Sicht von Antje Grotheer unliebsamen Oppositionspolitikers erinnert an dunkle Zeiten in Deutschland. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Staatsgerichtshof dieses
unwürdige parlamentarische Schauspiel für rechtswidrig erklärt. Es ist auch nicht das erste Mal, dass ich um die in der Landesverfassung verankerten Abgeordnetenrechte kämpfen muss. Bereits zweimal hatte ich in der Vergangenheit erfolgreich der Bremer Senat verklagt, weil dieser die Auskunftsrechte der Parlamentarier beschnitt. Die Behinderung der Opposition hat also Methode.“
(Ende der Pressemitteilung)